Blick in die Zukunft

Wie können Menschen mit geistiger Behinderung 2020 in unserer Gesellschaft leben?

Blick in die Zukunft: Verankerte Grundrechte ermöglichen die Vision "Ganz normaler Bürger - wie andere auch"

„Wie können Menschen mit geistiger Behinderung 2020 in unserer Gesellschaft leben?" Über diese Frage soll im nächsten Jahr überall diskutiert werden. Das betrifft auch die Mitgliederversammlung vom 21. bis 23. November 2008.

In der Sitzung am 17. November 2007 stellte eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von Bundesvorstand und Bundeskammer ihre Vision zu diesem Thema vor. „Wir wollen nichts anderes, als dass Menschen mit Behinderung ganz normale Bürger sind, mit gleichen Rechten", erläuterte Professor Theo Klauß. Die Ziele der Lebenshilfe stünden in Beziehung zu Grundrechten, die bereits formuliert seien, so im Grundgesetz und in der UN-Konvention. Gerade in einer Zeit, in der das bereits Erreichte verteidigt werden müsse, sei es wichtig, sich das Wünschenswerte vor Augen zu halten. Daraus leiteten sich dann Anforderungen an Gesellschaft, Politik, Bürgerinnen und Bürger ab - auch an Menschen mit geistiger Behinderung selbst, deren Aufgabe es sei, ihre Möglichkeiten zu nutzen. „Das ist das, was ich mir für das Leben meiner Tochter vorstelle", so kommentierte Vorstandsmitglied Tina Winter die Ausführungen. Alfredo Rosenbaum berichtete von der Diskussion des Themas im Rat behinderter Menschen. Zu den wichtigsten Aussagen gehörte demnach: „Die Lebenshilfe möchte sehr gerne, dass behinderte Menschen wirklich wählen können, wo sie wohnen. Menschen mit Behinderungen werden darin unterstützt, sich Gedanken zu machen, wie sie denn wirklich in Zukunft leben wollen (Persönliche Zukunftsplanung). Nach diesen Bedarfen und Wünschen richtet sich dann, welche Hilfen die Lebenshilfe entwickelt."

Als Brücke zur Realität hinsichtlich der Finanzierung wollten Justitiar Klaus Lachwitz und Vorstandsmitglied Peter Masuch ihre Gedanken zu einem eigenen Leistungsgesetz für behinderte Menschen verstanden wissen.

Eine starke Stimme

Im Anschluss an den Bericht des Bundesvorsitzenden Robert Antretter über den Besuch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (vgl. Seite 1) wurde gefordert, der Stimme geistig behinderter Menschen und ihrer Angehörigen sowohl im Deutschen Behindertenrat als auch in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mehr Gewicht zu verschaffen. Dies sei notwendig, weil in Deutschland immer noch die Interessen der Menschen, die in besonders schrecklichem Ausmaß Opfer des Nationalsozialismus' waren, hintangestellt würden.

Energischer Protest wurde laut gegen ein Papier des Deutschen Landkreistages zur „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen". Darin wird gefordert, Eltern behinderter Menschen wie vor der Verabschiedung des SGB LX im Jahr 2000 zu deren Unterhalt heranzuziehen und stärker auf Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten zuzugreifen. Hier solle offensichtlich die Uhr zurückgedreht werden.

IME W-Finanzierung sichern

Die Gesellschafter des Instituts „Mensch, Ethik und Wissenschaft" setzen sich für die Gründung eines Fördervereins ein, um den Fortbestand des Instituts nach dem Auslaufen der Zuwendungen durch die Aktion Mensch im Jahr 2011 zu sichern. Vereinigungen und Einrichtungen der Lebenshilfe werden gebeten, dem Förderverein beizutreten.

Bereits im September hatte die Gemeinsame Sitzung eine Empfehlung zum Thema „Integrative institutionelle Tagesangebote für Kinder unter drei Jahren" verabschiedet. Ein Impulspapier zur „Reform des Werkstattrechts" war zunächst für die innerverbandliche Diskussion freigegeben worden. Auf dieser Grundlage wird über die Empfehlung im Februar entschieden.

Reform = Einsparung?

Ein Impulsreferat zur Sozialpolitik aus Ländersicht hielt Staatsministerin a. D. Barbara Stamm, die Vorsitzende der Lebenshilfe in Bayern. Alles, was zurzeit mit der Überschrift „Reform" versehen werde, trage schon mit diesem Wort den Stempel „Mit Einschnitten ist zurechnen". Im Bereich „Eingliederungshilfe" sei die Lebenshilfe die beste Sachverständige, aber im Moment leider zu selten in Gremien oder Anhörungen vertreten. Es müsse erreicht werden, dass die Lebenshilfe eine eigenständige Stimme darstelle. Ansonsten bestehe die Gefahr, zunehmend von den kommunalen Spitzenverbänden „überrannt zu werden". Notwendig sei eine bessere, strategisch angelegte Öffentlichkeitsarbeit - die Lebenshilfe trete noch zu bescheiden auf. Laut Artikel 20 des Grundgesetzes sei Deutschland ein Sozialstaat. Zu fragen sei: Was tragen behinderte Menschen zur Gesellschaft bei? Die Lebenshilfe müsse dafür sorgen, dass deren Lebensleistung anerkannt wird.

Die Eigenständigkeit der Lebenshilfe müsse stärker nach außen deutlich gemacht werden: Sind wir kampagnenfähig? Können wir zum Beispiel die Reform der Pflegeversicherung im Sinne geistig behinderter Menschen beeinflussen? Die Klage über schlechte Pflege sei eine scheinheilige Diskussion. Anprangern sei das eine, Mängel beseitigen das andere. Nur mit Kontrollen werde es nicht gehen, Ursachenforschung sei erforderlich.

Vor allem die Situation alter behinderter Menschen werde noch nicht richtig wahrgenommen. Wie könne es gelingen, alte Menschen in der Eingliederungshilfe zu halten? Zur Herausforderung, Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen zu verbinden, gebe es immer noch keine Antwort. Um alte Menschen nicht zu entwurzeln, könnte es sinnvoll sein, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzelne Pflegeplätze einzurichten.

Für die Lebenshilfe gelte nicht der Grundsatz „ambulant vor stationär", sondern „ambulant und stationär" - je nach den Wünschen der Betroffenen. Sozialpolitik sei nicht mehr „in". Deshalb müssten sich alle auf diesem Gebiet Aktiven gegenseitig stärken und zusammenarbeiten. Dies gelte vor allem für die Kommunalpolitik, wo immer mehr die Weichen gestellt würden.

Robert Antretter ergänzte: „Vergessen wir nicht die Begriffe Nächstenliebe und Barmherzigkeit." Um ihre große Kompetenz sichtbar zu machen, bedürfe es für die Lebenshilfe einer „neuen Unbescheidenheit". Bundeskammervorsitzender Herbert Burger warnte vor ausschließlich positiver Öffentlichkeitsarbeit: Wirkungsvoll sei es auch, Kommunalpolitiker zu einem Abendessen ins Wohnheim einzuladen, bei dem deutlich wird, dass an allen Ecken und Enden Personal fehlt.

Quelle: Lebenshilfe-Zeitung 4/2007

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