Für schwächere Partei ergreifen

Lebenshilfe bezieht Position zu ethischen Fragen / Welche Perspektiven haben behinderte Menschen in Zukunft ?

Die Lebenshilfe muss aufpassen, dass Menschen mit Behinderung durch neue Gesetze keine Nachteile erleiden. Sie redet mit den Politikern, wenn Gefahren drohen. Der Einsatz lohnt sich: Medizinische Eingriffe ohne Einwilligung bleiben verboten.

Die Lebenshilfe hat den umfassenden gesellschaftspolitischen Auftrag, immer zu untersuchen, wo es Gefährdungen für den schwächeren Teil gibt." Mit diesen Worten plädierte der Bundesvorsitzende Robert Antretter bei der gemeinsamen Sitzung von Bundesvorstand und Bundeskammer Anfang Juni dafür, zu Fragen rund um die Sterbehilfe Position zu beziehen. Dies sei richtig, auch wenn davon weit mehr Menschen betroffen seien als die mit geistiger Behinderung und ihre Familien. Dass sich der Einsatz lohne, habe sich beim Gewebegesetz gezeigt: Hier habe die Lebenshilfe viel für einen besseren Schutz nichteinwilligungsfähiger Menschen vor fremdnützigen Eingriffen erreicht (mehr dazu auf Seite 9).

Wie bereits bei der Mitgliederversammlung angekündigt, bleibt die Weiterentwicklung der Gremienstruktur nach zweijähriger Erprobung des Modells der gemeinsamen Sitzung und des ständigen Beirats des Bundesvorsitzenden auf der Tagesordnung der Bundesvereinigung: Wie können nach dem Motto „Kraft in die Spitze" kürzere und klarere Entscheidungswege gefunden werden, um effektiv handeln und auf Herausforderungen unmittelbar reagieren zu können? Wie können Strukturen an veränderte Erfordernisse angepasst werden?

Der Bundesvorstand möchte die Landesverbände sowie Eltern und behinderte Menschen mit Sitz, Stimme und Entscheidungskraft in die gemeinsame Arbeit einbinden. Dies soll Distanzen überwinden helfen. Die Diskussion über die Zusammenarbeit wird in der Septembersitzung fortgeführt.

Lebenshilfe in der Hauptstadt

Beschlossen wurde, mittelfristig die Berlinpräsenz der Bundesvereinigung zu verstärken, und zwar nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat zum Interessenausgleich und zum Sozialplan. Es geht dabei um die Verlagerung von Stellen aus der Abteilung Recht, des Referats Pressearbeit und der Bundesgeschäftsführung in das Hauptstadtbüro. Ulrich Bauch, Geschäftsführer Personal/Finanzen, berichtete über eine Reihe von Versetzungen und'weiteren Veränderungen der Aufgabenzuschnitte in der Bundesgeschäftsstelle. Im Orga-nigramm wird jetzt ein Referat „Service" ausgewiesen. Es umfasst Informationstechnik, Mitgliedermanagement, Adressmanagement und Empfang. Der Jahresabschluss 2006 wurde mit einem Überschuss festgestellt, der dem Verkauf geerbter Immobilien zu verdanken ist. Die Spenden sind leider weiter rückläufig.

Wahlrecht beim Wohnen

Prof. Dr. Theo Klauß berichtete über den Arbeitsstand der so genannten Visionsgruppe, die zur Frage „Wie wollen geistig behinderte Menschen in Zukunft leben?" Perspektiven aufzeigen will. Sie habe sich mit der Bundesinitiative „Daheim statt Heim" auseinandergesetzt, wie unter anderem auch der Landesverband Hessen und die Ausschüsse der Bundesvereinigung.

Von mehreren Seiten wurde gewarnt, durch den Abbau von Heimplätzen solle in erster Linie Geld gespart werden. In der derzeitigen Situation könne auf diese Wohnform nicht generell verzichtet werden - auch um dem Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen zu entsprechen. Bei realistischer Betrachtung könne eine ambulante Betreuung sogar mehr Geld kosten als die stationäre. Barbara Stamm, Vorsitzende des Landesverbandes Bayern, rief zur stärkeren Nutzung des Persönlichen Budgets auf. Die Bundesvereinigung tritt der Initiative „Daheim statt Heim" nicht bei. Ihre Position soll in dem Papier, das von der Visionsgruppe vorbereitet wird, zum Ausdruck kommen.

Gute Unternehmensführung

Als ausgezeichnete Diskussionsgrundlage bezeichnete der Bundesvorsitzende Robert Antretter ein Arbeitspapier der Geschäftsführer der Lebenshilfe-Landesverbände unter dem Titel „Corporate Governance: Gute Unter-nehmensführung in der Lebenshilfe". Es nimmt Stellung zu Themen wie Ehrenamt/Hauptamt, Steuerungs- und Kontrollinstrumente, wirtschaftliche Existenzsicherung, Verein/wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Kompetenzen im Vorstand, Generationenwechsel, Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen oder Führung und Kommunikation. „Corporate Governance" wird als Element des Wettbewerbs verstanden - sie soll die Lebenshilfe „fit für die Zukunft" machen. In die Erarbeitung eines darauf basierenden Kodexes sollen ehrenamtliche Persönlichkeiten einbezogen werden. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Koordination bei Dr. Jürgen Auer, dem Geschäftsführer des Landesverbandes Bayern, liegt.

Klaus Lachwitz, Justitiar der Bundesvereinigung, berichtete über die UN-Konvention zu den Rechten behinderter Menschen und Fragen der Umsetzung in deutsches Recht. Zum Thema „Heimgesetzgebung der Bundesländer" verwies er auf einen Brief von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Nach Auffassung der Bundesregierung liege auch nach der Föderalismusreform die Gesetzgebung für das Heimvertragsrecht weiterhin beim Bund, da es zum Bürgerlichen Recht gehöre. Nur das Heimrecht als Bestandteil der „öffentlichen Fürsorge" sei aus der Bundeskompetenz herausgenommen worden. Bekräftigt wurde der Beschluss einer engen Zusammenarbeit zwischen Landesverbänden und Bundesvereinigung, um auf unterschiedliche Entwicklungen in den Bundesländern koordiniert reagieren zu können.

Nichtraucher schützen

Nicht abschließend geklärt ist die Frage des Nichtraucherschutzes in Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe. Einige Gesetzentwürfe der Länder lassen Ausnahmen vom allgemeinen Rauchverbot zu. Die Lebenshilfe empfiehlt, in Diskussionen darüber behinderte Menschen einzubeziehen. (gn)

Quelle: Lebenshilfe-Zeitung September 2007

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