UN-Konvention auf der Zielgerade

Überall in der Welt sollen die Rechte behinderter Menschen gestärkt werden. Damit das passiert, wurde ein internationales Übereinkommen geschlossen. Überall in der Welt sollen die Rechte behinderter Menschen gestärkt werden. Damit das passiert, wurde ein internationales Übereinkommen geschlossen.

Von Klaus Lachwitz

Im März 2007 hat die Bundesregierung das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN-Konvention) über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet. Noch im Dezember soll es vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ratifiziert werden. Damit steht ein großes Ereignis bevor, denn nach der Ratifikation muss der deutsche Gesetzgeber den Inhalt der Konvention in das nationale deutsche Recht übertragen.

Das Übereinkommen ist ein Völkerrechtsvertrag, mit dem sich die Vertragsstaaten der UN verpflichten, behinderte Menschen als gleichwertige Bürger/innen ihres Landes anzuerkennen und die Weichen dafür zu stellen, dass sie mit den gleichen Rechten wie nicht behinderte Menschen mitten in der Gesellschaft leben können.

Revolutionärer Schub

Die Bedeutung dieser Behindertenrechtskonvention (BRK) kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn man bedenkt, wie mühsam es in Deutschland war, vor drei Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchzusetzen (die LHZ berichtete), geht von der UN-Konvention ein geradezu revolutionärer Schub aus: Jedes Land ist dazu aufgerufen, seine Infrastruktur so auszubauen, dass behinderte Menschen ihr Leben möglichst barrierefrei gestalten können. Jeder behinderte Mensch soll selbst bestimmen können, mit wem und wo er lebt und kein Mensch mit Behinderung soll verpflichtet sein, in speziellen Wohnformen zu leben.

Der Leitgedanke, der die ganze Konvention prägt, ist in einem Begriff zusammengefasst worden, der in der deutschen Sprache bisher nur selten zur Anwendung kommt. Gemeint ist Inklusion (Einbeziehung).

Ausgangspunkt dafür ist die Erkenntnis, dass sich die Gattung Mensch durch ihre Vielfalt auszeichnet und Menschen sich voneinander unterscheiden. Es ist normal, verschieden zu sein, so ein bekannter Slogan der Behindertenbewegung. Es ist normal, dass Menschen auf ganz unterschiedliche Weise talentiert, befähigt und behindert sind.

Von Anfang an dabei

Es ist deshalb folgerichtig, dass die Weltstaatengemeinschaft den Weg dafür bereiten will, behinderte Menschen von Anfang an in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen. Kein Kind soll wegen seiner Behinderung von der Teilnahme am allgemeinen und unentgeltlichen Besuch einer Grundschule (Regelschule) ausgeschlossen werden dürfen (Stichwort: Inklusive Education - Artikel 24). Keinem Erwachsenen soll aufgrund seiner Behinderung der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt verschlossen sein (inklusive Arbeitswelt - Artikel 27). Kein behinderter Mensch soll aufgrund seiner Behinderung gegen seinen Willen in institutionellen Einrichtungen untergebracht werden.

Dies gilt - so das eindeutige Ziel der Behindertenrechtskonvention - für alle Menschen mit Behinderung. Die Vereinten Nationen erklären deshalb alle behinderten Menschen - unabhängig von Art und Ausmaß ihrer Behinderung - für rechts- und handlungsfähig. Niemand soll entmündigt oder für geschäftsunfähig erklärt werden dürfen. Alle behinderten Menschen genießen - so Artikel 12 - die "gleiche Anerkennung vor Recht und Gesetz".

Von der Vision zur Realität

Viele Zielvorgaben der UN-Konvention sind deckungsgleich mit den Forderungen der Lebenshilfe in ihrem Visionspapier (vgl. LHZ 1/2008). Bundesvorstand und Bundeskammer haben es erarbeitet und darin dargestellt, wie die zukünftigen Lebensverhältnisse von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aussehen sollen.

Die Vereinten Nationen wollen nicht akzeptieren, dass Visionen zerredet und auf die lange Bank geschoben werden: Mit der Ratifikation verpflichten sich die Vertragsstaaten, ihr nationales Recht zu ändern, wenn es nicht mit den Zielen der Konvention übereinstimmt.

Die Vereinten Nationen sind kein Gebilde von Träumern. Sie wissen, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse im weltweiten Vergleich sehr unterschiedlich sind und räumen deshalb ein, dass der Transformationsprozess der Konvention in nationales Recht Zeit braucht. Die jeweiligen finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Staates müssten dabei berücksichtigt werden.

Aber insbesondere die klassischen Menschenrechte wie das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit, auf Schutz der Privatsphäre undso weiter gelten unmittelbar und können nach Ratifikation in ihrer behindertenspezifischen Ausformung vor deutschen Gerichten eingeklagt werden.

Bei den Verhandlungen in New York war die deutsche Regierungsdelegation eine der Lokomotiven. Sie hat mit großem Einsatz und viel Energie dafür gesorgt, dass der unter Mitwirkung der Weltverbände für Menschen mit Behinderung erarbeitete Konventionstext in einem zweijährigen Beratungszeitraum letztlich über alle Hürden gebracht und ohne Wenn und Aber verabschiedet werden konnte.

Doch jetzt bekommt die deutsche Bundesregierung kalte Füße: Sie hat die UN-Konvention zwar am 17. Oktober als Bundesratsdrucksache in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dem dreisprachigen Konventionstext (Englisch, Französisch, Deutsch) hängt jedoch eine Denkschrift an, die als eine Art Gesetzesbegründung dient und die Meinung der Bundesregierung zum Inhalt des Übereinkommens wiedergibt.

Wenn man diese Denkschrift liest, gewinnt man den Eindruck, dass in der deutschen Rechtsordnung bereits alles verwirklicht ist, was in der UN-Konvention angemahnt wird. Nur in sehr abgeschwächter Form erkennt die Bundesregierung an, dass sie etwas verändern muss, um behinderten Menschen ein möglichst barrierefreies Leben als vollwertige Bürger zu garantieren.

Ungeschoren davonkommen

Sie will auf internationaler Bühne als moderner behindertenfreundlicher Staat glänzen, aber auf nationaler Ebene möglichst ungeschoren davonkommen. So wird das Recht eines behinderten Kindes auf Teilnahme an einem inklusiven Grundschulunterricht dahingehend eingeschränkt, dass ein solches Recht nur Anerkennung finden kann, " wenn die Schulen vor Ort über die entsprechende personelle und tatsächliche Ausstattung verfügen". Ist das nicht der Fall, sollen behinderte Kinder nach wie vor auf Sonder- und Förderschulen verwiesen werden.

Geradezu abenteuerlich ist die Argumentation, mit der die Bundesregierung behauptet, dass die seit über 100 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit von Menschen, die ihren Willen nicht frei bestimmen können (§§ 1Q4 f. BGB), mit Artikel 12 der Konvention übereinstimmen.

Behinderte Menschen, ihre Familien, Angehörige und Freunde wissen seit langem, dass ihre Rechte nicht vom Himmel fallen, sondern erkämpft werden müssen. Sie sind Realisten und nehmen wahr, dass zwischen dem vom Gesetzgeber formulierten Recht und der Rechtswirklichkeit oft eine große Lücke klafft.

Auch die in der Lebenshilfe organisierten Menschen sind sich im Klaren darüber, dass das Idealbild gesellschaftlichen Lebens vertieft diskutiert werden muss, bevor das deutsche Behindertenrecht in den einzelnen von der Konvention erfassten Lebensbereichen verändert werden kann. Eine der Fragen lautet: Wie kann ein Mensch mit geistiger Behinderung einerseits vor Nachteilen im Rechtsverkehr geschützt werden, ohne andererseits seine Rechts- und Handlungsfähigkeit (Artikel 12) einzuschränken? Welche rechtlichen Assistenzmodelle könnten und müssten geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung vor Recht und Gesetz gleich sind?

Armutszeugnis

Der Diskussionsprozess wird nicht einfach sein und viel Kraft kosten. Doch es ist ein Armutszeugnis, die Probleme einfach glattbügeln zu wollen, wie dies in der Denkschrift der Bundesregierung teilweise geschieht. Nächstes Jahr ist Wahlkampf. Der Inhalt der UN-Konvention gehört als Dauerthema auf die Agenda der Behindertenverbände!

36 000 Unterschriften für eine schnelle Ratifikation der Konvention im Bundestag hat die Aktion Mensch gerade der Bundesregierung übergeben.

Quelle: Lebenshilfe-Zeitung vom Dezember 2008

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