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Warum eine Betreuung – wir sind doch seine Eltern?! Betreuer und Betreuter -
Ist der/die Volljährige aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen und seine /ihre Angelegenheiten zu regeln, muss ein/e gesetzliche/r Betreuer/in vom Vormundschaftsgericht bestellt werden.
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